Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle durch VOLL digital erbrachten Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die VOLL digital nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn VOLL digital ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Angebote von VOLL digital sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung von VOLL digital zustande, zudem dadurch, dass VOLL digital mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. VOLL digital kann eine schriftliche Bestätigung mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von VOLL digital in der unter www.voll.digital abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die durch VOLL digital erstellten Werke sowie Teile davon dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von VOLL digital nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber VOLL digital zusätzlich zu der vorab vereinbarten Gesamtvergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Gesamtvergütung zu zahlen.

1.3 VOLL digital überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. VOLL digital bleibt in jedem Fall, auch im Falle der Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts, berechtigt, die erstellten Werke und Abstraktionen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen VOLL digital und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 VOLL digital ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der von VOLL digital erstellten Werke als Urheber zu nennen. Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich und von VOLL digital erwünscht ist, ein Hyperlink (Verweis) auf die Website von VOLL digital aufzunehmen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, VOLL digital zusätzlich zu der Gesamtvergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von VOLL digital, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. VOLL digital ist berechtigt, in allen von uns erstellten Daten, Dateien, Dokumenten und weiteren Arbeitsergebnissen einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der VOLL digital als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Auftraggeber nicht bzw. nur nach schriftlicher Zustimmung seitens VOLL digital entfernt werden.

1.6 Will der Auftraggeber auf von VOLL digital erstellte Werke formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VOLL digital.

1.7 Die Werke von VOLL digital sind urheberrechtlich geschützt. Durch die Einräumung oder Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt keine Übertragung der Verwertungs- oder Eigentumsrechte.

1.8 Der Auftraggeber erhält im Rahmen des Vertrages die Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist:

• Sofern der Betrieb nicht exklusiv durch VOLL digital gewährleistet wird, darf der Auftraggeber dieerstellte Software bei einem entsprechenden Dienstleister im dem eigentlichen Nutzungszweck angemessenen Rahmen betreiben.

• Anwendungen, die nicht für den Einsatz im Internet bestimmt sind, darf der Auftraggeber auf dieeigenen Computer nur für den in dem Lizenzvertrag geregelten vereinbarten Umfang installieren und für die lt. Angebot/Auftrag definierten Zwecke nutzen.

• Eine weitergehende Vervielfältigung, Nutzung, oder der weitergehende Vertrieb (Verkauf,Verleih, Vermietung) der Anwendungen über dieses Maß hinaus, ist ihm untersagt. Es ist dem Stand 09.06.2017 AGG/AGB VOLL digital Auftraggeber jedoch erlaubt, in den Dokumenten, die den technischen Ablauf nicht beeinflussen, Text- oder Bildkorrekturen vorzunehmen.

• Andere Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Portierung der ganzen Anwendung oder Teilen davon in andere Programmierungssprachen und die Bearbeitung von den Programm-Ablauf beeinflussenden Dateien sind untersagt.

1.9 Überlässt der Auftraggeber VOLL digital im Rahmen der Leistungserbringung Zugangsdaten, Informationen, Quelltexte, Texte, Bilder, Film-, Tondokumente oder anderweitige Zulieferungen direkt (z.B. durch Übersendung) oder indirekt (z.B. durch Bereitstellung von Links zu diesen Daten/ Medien), so hat er sicherzustellen, daß diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Auftraggeber stellt VOLL digital insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

1.10 Wer die Urheberrechte von VOLL digital verletzt, kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann VOLL digital die Herausgabe des Gewinnes, der dadurch erzielt war, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.

2. Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn vor Auftragserteilung nichts anderes zwischen Auftraggeber und VOLL digital vereinbart wurde, sind die Vergütungen sofort nach Rechnungseingang und ohne Abzug zu zahlen.

2.2 Bei Beauftragung ist eine Anzahlung i.d.H. von 50% der Gesamtvergütung zu leisten. Nach Abnahme der Werke durch den Auftraggeber wird die ausstehende Vergütung automatisch fällig.

2.3 Grundsätzlich ist nach vorheriger Vereinbarung auch die Vergütung per Ratenzahlung möglich. Hier wird ein Aufschlag von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (BGB § 288 II nf) auf den Rechnungsbetrag erhoben, die Ratenzahlung erfolgt jeweils bis zum 15. jeden Monats. Sollte die Ratenzahlung in Vollzug geraten, so ist der gesamte Betrag sofort fällig.

2.4 Jede erneute oder zusätzliche Nutzung der Werke von VOLL digital bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VOLL digital. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von VOLL digital erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

2.5 Bei Zahlungsverzug ist VOLL digital berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (BGB § 288 II nf). Für jede Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 EUR zzgl. Portokosten an. VOLL digital behält sich vor Auftraggeber, die Rechnungen wiederholt säumig zahlen, per Vorfaktur zu beliefern.

3. Fremdleistungen

3.1 VOLL digital ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, VOLL digital hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von VOLL digital abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, VOLL digital im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung sowie von Schadenersatzansprüchen, sofern diese aus der Nutzung der Fremdleistungen im vom Auftraggeber gewünschten Rahmen resultieren.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Im Sinne einer zeitgemäßen und effektiven Projektabwicklung sind diesbezüglich relevante Auskünfte zeitnah und vollständig zu erteilen. Werden Informationen nicht zeitnah in ausreichendem Umfang mitgeteilt, ist VOLL digital berechtigt, eine Fristsetzung vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist VOLL digital berechtigt, Projektzeitpläne eigenmächtig zu ändern sowie durch die Verzögerung ggf. entgangenen Umsatz und den zur Abwicklung des Auftrags anfallenden Mehraufwand in Höhe von bis zu 100 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung zusätzlich zu berechnen.Stand 09.06.2017 AGG/AGB VOLL digital

4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Werke, Anwendungsinstanzen, Daten oder Konfigurationen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur ihrer Wiederherstellung und der Wiederherstellung aller eventuellen Funktionen, Daten und Zustände notwendig sind. Das Recht von VOLL digital, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.3 Da VOLL digital keine Rechtsberatung durchführen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle rechtlich relevanten Fragen auf eigene Initiative hin und auf eigene Rechnung durchzuführen. VOLL digital hat den Auftraggeber bei Bekanntwerden auf rechtlich relevante Fragen hinzuweisen.

5. Herausgabe von Daten

5.1 VOLL digital ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber angelieferte oder im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Datenträger, Dateien und Daten sowie Datenbanken oder Entwicklungsdokumentationen herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass VOLL digital ihm solche zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2 Hat VOLL digital dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur nach Rücksprache und mit Einwilligung von VOLL digital verändert werden.

5.3 VOLL digital haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster bei Druckerzeugnissen

6.1 Der Auftraggeber legt VOLL digital vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2 Soll VOLL digital die Produktionsüberwachung durchführen, schließen VOLL digital und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt VOLL digital die Produktionsüberwachung durch, entscheiden wir nach eigenem Ermessen und geben entsprechende Anweisungen.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber VOLL digital zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 VOLL digital haftet nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die VOLL digital auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von VOLL digital oder der Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VOLL digital oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von VOLL digital oder der Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Die Zusendung und Rücksendung jeglicher Daten, Datenträger, Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Erzeugnissen jeglicher Art erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Funktionsabläufen, Anwendungen oder anderweitigen Auftragsbestandteilen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit dieser inklusive Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von VOLL digital insoweit entfällt.

7.5 VOLL digital haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.6 In keinem Fall haftet VOLL digital für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist VOLL digital verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.Stand 09.06.2017 AGG/AGB VOLL digital

7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von VOLL digital erbrachte Leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber VOLL digital zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes bzw. Beendigung der Leistung erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von VOLL digital in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Zur Vermeidung späterer Reklamation ist der Auftraggeber verpflichtet das Werk in seinem vollen Funktionsumfang innerhalb der 2 wöchigen Rügefrist zu testen.

7.8 VOLL digital weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software und insbesondere plattformübergreifend lauffähige Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. VOLL digital übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.

7.9 VOLL digital gewährleistet bei Software, dass aufgrund der vom Auftraggeber übergebenen Testdaten die Funktionen des Programms ausführbar sind. Stellt der Auftraggeber keine Testdaten zur Verfügung, so wird die Funktionalität der Anwendung nur im Hinblick auf die mit eigenen Testdaten erzeugte Datenkonstellation gewährleistet.

7.10 VOLL digital leistet Gewähr durch Nachbesserung. Dafür notwendige Dienstleistungen werden nur von VOLL digital erbracht. Eine neue Anwendungsversion ist vom Auftraggeber auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.

7.11 Der Auftraggeber trifft die ihm möglichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überläßt VOLL digital im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung.

7.12 Für Störungen oder Fehler, die durch die Umgebung (z.B. Hardware, Betriebssysteme, Software, Datenleitungen) verursacht oder mitverursacht sind oder sein können, haftet VOLL digital nicht. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Anwendung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Wird VOLL digital darauf hin tätig, so stellt sie dem Auftraggeber den entstandenen Aufwand in Rechnung.

7.13 Voraussetzung für jede Gewährleistung ist eine Mängelrüge und der Nachweis des Auftraggeber, daß der Mangel auf den Lieferungen oder Leistungen von VOLL digital beruht. Verspätete, unzureichende und unbegründete Rügen befreien VOLL digital von ihrer Leistungspflicht.

7.14 Werden vom Auftraggeber Änderungen an bereits abgenommen Leistungen gewünscht, kann VOLL digital den entstandenen Mehraufwand gesondert berechnen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz VOLL digital als Gerichtsstand vereinbart.

8.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich hier eine Lücke bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

10. Hinweis

Die oben aufgeführten AGG/AGB’s gelten auch für von VOLL digital beauftragten Freiberuflern oder Kooperationspartner/ externe Unternehmen, die VOLL digital zum Auftrag hinzugezogen hat.

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